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   VG Darmstadt, 06.05.2004 - 1 E 1111/02   

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https://dejure.org/2004,32981
VG Darmstadt, 06.05.2004 - 1 E 1111/02 (https://dejure.org/2004,32981)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 06.05.2004 - 1 E 1111/02 (https://dejure.org/2004,32981)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 06. Mai 2004 - 1 E 1111/02 (https://dejure.org/2004,32981)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 36.66

    Erhöhung von Versorgungsbezügen - Dienstausübung außerhalb einer Dienststelle

    Auszug aus VG Darmstadt, 06.05.2004 - 1 E 1111/02
    17 Allerdings ist in Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.02.1971 - VI C 36.66 -, BVerwGE 37, 203; OVG Lüneburg, Urteil vom 11.01.1972 - V OVG A 40/69 -, abgedruckt in ZBR 1972, S. 120) und Literatur (Wilhelm in: Fürst, Gesamtkommentar öffentliches Dienstrecht - GKÖD -, Band I, Teil 3 b, Randnummer 31 zu § 31; Stegmüller / Schmalhofer / Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, Kommentar, Band I, Erl. 6 zu § 31; Plog / Wiedow / Beck, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz mit Beamtenversorgungsgesetz, Band 2, Randnummer 4 zu § 31) allgemein anerkannt, dass auch ein Unfallereignis außerhalb der durch Dienstzeit und Dienstort abgegrenzten Sphäre als Dienstunfall anerkannt werden kann, sofern sich der Beamte berechtigterweise "selbst in den Dienst versetzt hat".
  • VG Würzburg, 03.03.2015 - W 1 K 13.366

    Polizeibeamter; Dienstunfall; Sich-in-den-Dienst-Versetzen; Überwiegendes

    Für den Kläger bestand daher die Möglichkeit, nicht selbst einzuschreiten, sondern die zuständige Polizeistelle herbeizurufen (vgl. OVG Saarland, U.v. 2.2.2012 - 1 A 457/11 - juris Rn. 33; VG Darmstadt, U.v. 6.5.2004 - 1 E 1111/02 - juris).
  • VG Potsdam, 25.08.2020 - 2 K 3884/17
    VG Darmstadt, Urteil vom 6. Mai 2004 - 1 E 1111/02 -, juris Rn. 17.
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